Trauungen durch Kapitäne, Offiziere & Co.

Der Kapitän kann Kraft seines ihm verliehen Amtes trauen? Nun ja, wenn ihm das Amt auch wirklich verliehen wurde, will sagen: wenn er Standesbeamter ist: dann ja.

Allerdings ist es höchst unwahrscheinlich, dass Sie auf einen Kapitän mit Doppelfunktion treffen! Trotzdem ist diese Legende – neben dem Irrglauben, auch Offiziere dürften Trauungen vollziehen – wohl eines der hartnäckigsten Gerüchte in diesem Zusammenhang…

Wir möchten es hier noch mal in aller Deutlichkeit sagen: Nein, Kapitäne dürfen keine Trauungen durchführen!

Es gibt einige Ausnahmen und Möglichkeiten, dieses Problemchen zu umschiffen, ja, aber wer glaubt, er kann sich auf dem nächst besten Ausflugskutter trauen lassen, muss hier leider enttäuscht werden.

Im dritten Abschnitt des Ehegesetzes, in dem die Eheschließung geregelt ist gibt es im Paragraph 11 folgenden Passus, der die Rechtslage schonungslos benennt:
„Eine Ehe kommt nur zustande, wenn die Eheschließung vor einem Standesbeamten stattgefunden hat.“

Der Kapitän ist zwar der Chef auf seinem Schiff, trotzdem muss er sich an die Gesetze des Landes halten, unter dessen Flagge er fährt…

Jetzt lassen Sie den Kopf nicht hängen, wenn Sie sich schon so drauf gereut haben! Es gibt immer einen Ausweg: nehmen Sie Ihren Standesbeamten doch einfach mit aufs Schiff!

Die Trauung selber muss dann zwar immer noch im Hafen stattfinden, aber gleich danach können Sie ablegen und zu Wasser feiern.

Viele Reedereien und Schiffseigner an deutschen Küsten aber auch an größeren Flüssen und Seen bieten die „Schiffstrauung“ professionell an.
Oftmals gibt es Komplettpakete, bei denen Sie die anschließende Feier an Bord gleich mitbuchen können.

Wenn Sie also dem Element Wasser auf besondere Weise verbunden sind und eine seetüchtige Festgesellschaft dabei haben, ist eine Eheschließung an Bord eventuell genau das Richtige für Sie!

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