Der Ehevertrag – notwendiges Übel oder sinnvolle Absicherung?

Viele zukünftige Hochzeitspaare machen sich vor der Eheschließung Gedanken über die sogenannte „was wäre wenn“-Situation. Warum ein Ehevertrag für Sie sinnvoll sein könnte, erfahren Sie hier.

Bei dem Entschluss zu heiraten, wird oft auch die Thematik des Ehevertrags in Erwägung gezogen. Durch einen solchen Ehevertrag regeln sich die Brautleute ihr zukünftiges Eheleben, vor allem aber sichern sie sich für den Fall einer Scheidung ab. Grundsätzlich lässt sich alles regeln, was als gesetzeskonform gilt.

Sollten Sie sich für einen Ehevertrag entscheiden, ist es aus unserer Sicht unverzichtbar, sich von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten zu lassen und den Vertrag auch notariell beglaubigen zu lassen. Ein Notar oder Rechtsanwalt ist Ihnen auch beim Aufsetzen des Vertrages behilflich.

Vom Zeitpunkt her ist es natürlich sinnvoll, den Ehevertrag vor der Eheschließung erstellen zu lassen. Es ist jedoch auch kein Problem, während der Ehe einen diesbezüglichen Vertrag abzuschließen. In Ausnahmefällen gilt auch ein nach rechtskräftiger Scheidung abgeschlossener Ehevertrag der ehemals Verheirateten als rechtsgültig.

Ein wichtiger Punkt ist die Gültigkeit des Ehevertrags. Grundsätzlich gilt der Vertrag bis zu einem zuvor bestimmter Termin, bis zu einer eventuellen Scheidung oder dem Tod des Ehepartners.

In der Praxis ist es oftmals üblich, im Ehevertrag den Güterstand zu regeln. Ohne Ehevertrag kommt es im Falle einer Scheidung oftmals dazu, dass Eheleute das hinzugewonnene Vermögen zu gleichen Teilen aufteilen. Die richtige Formulierung im Ehevertrag kann dies bereits im Vorhinein verhindern, da es möglich ist, eine sogenannte Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung zu vereinbaren.

Auch ist es möglich, gewisse Zugewinnanteile aus der allgemeinen Aufteilung herauszunehmen. Dies kommt in der Praxis insofern zum Zug, wenn ein Ehepartner zum Beispiel vererbtes Vermögen in die Ehe mitgebracht oder ein finanziell gut laufendes Unternehmen aufgebaut hat.

Weiters liegt es im Bereich des Möglichen, den nachehelichen Unterhalt zu regeln. In den meisten praxisorientierten Fällen unterstützt dabei der finanziell bessergestellte Ehepartner bei einer Trennung den Unterhalt für den zweiten Ehepartner.

Auch Eheverträge mit dem vereinbarten Zeitpunkt, wann Kinder kommen sollen, ob überhaupt Kinder erwünscht sind, wie genau das eheliche Zusammenleben geregelt werden soll, wie oft, wann und wohin Urlaubsreisen durchgeführt werden, etc. wurden in den vergangenen Jahren immer wieder geschlossen. Die Sinnhaftigkeit dieser Punkte stellt sich jedoch in Frage.

Sinnvoll wäre es jedoch, den Ehevertrag mit einem Erbvertrag zu verbinden oder zusammen mit dem Ehevertrag eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu unterzeichnen.

Für eine Lebenspartnerschaft ist ein ähnlicher Vertrag ebenfalls zulänglich.

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