„Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare“, so weiß schon ein alter Reim zu berichten.
Die Eheschließung ist eine Änderung des rechtlichen Personenstands und bringt einige Formalitäten mit sich, deren Erledigung teilweise Bürgerpflicht ist, teilweise freiwillig.
Bevor Sie in den Stand der Ehe treten können, müssen Sie die Eheschließung bei Ihrem örtlichen Standesamt anmelden. Zu diesem örtlichen Standesamt müssen Sie auch dann gehen, wenn Sie vorhaben, woanders zu heiraten.
Das früher übliche Aufgebot ist nicht mehr aktuell, eine Anmeldung reicht aus, diese kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin erfolgen. Danach können Sie sich erst mal auf die Vorbereitungen des Festes konzentrieren, denn alle anderen Behördengänge sind erst nach der Eheschließung fällig.
Es beginnt mit der Änderung des Namens. Ihren Personalausweis oder Reisepass können Sie unter Vorlage des Familienbuchs (Heiratsurkunde) bei Ihrem zuständigen Passamt ändern lassen. Führerschein und Fahrzeugschein kann, muss aber nicht, abgeändert werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre örtliche Stadtverwaltung.
Beachten Sie bitte, dass für diese Änderungen auch Gebühren anfallen können. Kostenfrei dagegen ist die Änderung der Lohnsteuerklasse, dafür ist das mit einem gewissen Aufwand für Sie verbunden. Dazu müssen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte aushändigen lassen, und diese, wiederum unter Vorlage der Heiratsurkunde beim Einwohnermeldeamt ändern lassen.
Wenn Sie sich diese Wege ersparen wollen, können Sie diese Änderung auch bei der nächsten Jahressteuererklärung angeben, dadurch kann sich aber für Sie eine Nachforderung ergeben.
Denken Sie auch an die Änderung von Bankverbindungen und Kontodaten, sofern sich durch Ihre Eheschließung auch Ihr Familienname geändert hat. Es lohnt sich auch, Ihre Versicherungspolicen zu überprüfen, eventuell können Sie durch eine Zusammenlegung von Hausrats- und Haftpflichtversicherungen Geld sparen.